Das Büro in Zweibrücken ist von Mo-Do von 09:00 Uhr bis 18:30 Uhr und Fr von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet.
Für weitere Informationen sind wir im Büro erreichbar oder über WhatsApp unter 0177 / 590 555 1 !
Führerscheine aller Klassen, Aufbauseminare, BKF-Weiterbildungen, ADR- und Gabelstapler-Kurse.
Hier gibt es alle weiteren Informationen!
Das Aufbauseminar für Fahranfänger bezieht sich nur auf Verkehrsteilnehmer in der Probezeit. Die Teilnahme an diesem Aufbauseminar wird bei Verstößen gegeb die in den A- bzw. B-Listen aufgeführeten Verkehrsvorschriften angeordnet. Die Anordnung eines solchen Aufbauseminares verlängert die Probezeit um 2 Jahre. Semnninare werden von den einzelnen Führerscheinstellen auf dei Fahrschulen verteilt.
Wir bieten fast monatlich Seminare an, zum Kampfpreis von 210€!
Das Aufbauseminar besteht aus:
4 Sitzungen à 135 Minuten
1 Fahrprobe 60 Minuten
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Alle Fahrer und Fahrerinnen, die heute eine neu erworbene Fahrerlaubnis für LKW oder Bus gewerblich nutzen wollen, müssen zusätzlich eine Grundqualifikation nachweisen.
Dies kann...
...eine Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in,
...eine Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb,
...eine Grundqualifikation (erschwerte IHK-Prüfung - ohne Vorbereitung),
...eine beschleunigte Grundqualifikation (Abschluss: IHK-Prüfung) oder
...ein Anpassungslehrgang zur Grundqualifikation für Umsteiger Bus/LKW bzw. LKW/Bus (Abschluss: IHK-Prüfung)
...sein.
Alle Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung über 35 Stunden à 60 Minuten, aufteilbar in 5 Tage à 7 Zeitstunden, nachweisen
Unsere angebotenen Ausbildungen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Hierzu beraten wir Sie gerne.
Berufszugang
Grundqualifikation
Mindestalter 18 Jahre
240 Minuten theoretische Prüfung (IHK)
210 Minuten praktische Prüfung (IHK)
Beschleunigte Grundqualifikation
Fahrer ab 21 Jahre (Klasse C1 bzw. C1E: 18 Jahre)
140 Stunden Schulung à 60 Minuten (einschl. 10 Stunden Fahrausbildung)
90 Minuten IHK-Prüfung (nur Theorie)
Anpassungslehrgang für Inhaber der Fahrerlaubnisklassen D1 oder D
35 Stunden à 60 Minuten (einschl. 2,5 Stunden Fahrausbildung)
IHK-Prüfung (nur Theorie)
Weiterbildungspflicht für alle Fahrerlaubnisinhaber der Klassen C1, C1E, C und CE (Fahrzeugführer ab 3,5 to)
Alle 5 Jahre Weiterbildung von 35 Stunden à 60 Minuten, aufteilbar jährlich 7 Stunden à 60 Minuten.
Die Weiterbildung wird mit der Schlüsselnummer 95 in die Fahrerlaubnis eingetragen.
Berufszugang
Grundqualifikation
Mindestalter 21 Jahre
240 Minuten theoretische Prüfung (IHK)
210 Minuten praktische Prüfung (IHK)
Klasse D1 bzw. D1E: Grundqualifikation ist nicht vorgesehen
Beschleunigte Grundqualifikation
Mindestalter ab 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) bzw. 23 Jahre
140 Stunden Schulung à 60 Minuten (einschl. 10 Stunden Fahrausbildung)
90 Minuten IHK-Prüfung (nur Theorie)
Anpassungslehrgang für Umsteiger aus dem Güterkraftverkehr
35 Stunden à 60 Minuten (einschl. 2,5 Stunden Fahrausbildung)
IHK-Prüfung
Weiterbildungspflicht für alle Fahrerlaubnisinhaber der Klassen D1, D1E, D und DE
Alle 5 Jahre Weiterbildung von 35 Stunden à 60 Minuten, aufteilbar jährlich 7 Stunden à 60 Minuten.
Die Weiterbildung wird mit der Schlüsselnummer 95 in die Fahrerlaubnis eingetragen.
Dauer: 2,5 Tage
Abschluss durch IHK-Prüfung
Dauer: 1,5 Tage
Abschluss durch IHK-Prüfung
Bei gleichzeitigem Erwerb mehrerer Klassen erfolgt eine gemeinschaftliche IHK-Prüfung.
Dauer 1,5 Tage (nicht mehr für vorhandene Klassen getrennt)
Abschluss durch IHK-Prüfung
Fortbildungspflicht: alle 5 Jahre.
Die Fortbildung darf bis zu einem Jahr vorgezogen werden ohne Nachteile für die Verlängerungsfrist.
Die Gabelstaplerausbildung erfolgt nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften.
3-Tages-Seminar einschließlich Prüfung Für Bewerber, die keine Erfahrungen mit Flurförderzeugen haben.
2-Tages-Seminar einschließlich Prüfung Für Bewerber mit Fahrerfahrung.
Jährliche Fortbildung (1 Tag) gemäß ArbSchG §§ 12 und 15, BetrSichV §§ 3 und 9 sowie BGV A1 §§ 4 und 15
Die Anforderungen der Berufsgenossenschaften werden erfüllt (UVV)
Soziale Absicherung durch die Berufsgenossenschaft im Schadensfall
Erhöhung der Arbeitssicherheit
Erhöhung der Produktivität
Weiterqualifizierung
Rechtssicherheit und Kostenersparnis
Arbeitsschutzgesetz § 12
(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
BGV A1 § 4
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichen-falls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.
Viele Berufsgruppen benötigen Sicherheitstrainings, teils vorgeschrieben, teils als Voraussetzung für die Kundengewinnung. Nutzen Sie diesen Aspekt für Ihren Beruf!
In Zusammenarbeit mit unserem Partner buchen wir für Sie:Überlandfahrten
Überlandfahrten sind die Fahrten, die ausserhalb der Ortschaften stattfinden. Sie beinhalten hauptsächlich Kreis-, Landes-, und Bundesstraßen.
Autobahnfahrten
Autobahnfahrten sind die Fahrten, die gezielt das Wissen und Können vermitteln, das auf Autobahnen gefordert wird. Häufig werden sie mit Überlandfahrten kombiniert.
Nachtfahrten
Nacht- oder Dunkelheitsfahrten sind jene Fahrten, die dich auf die Gegebenheiten der Nacht vorbereiten: z.B. Sonnenunter- bzw. Sonnenaufgänge, blendende Reklametafeln, Gegenlicht.
Vorbereiten der Fahrt
Gangwechsel
Fahrgeschwindigkeit
Anfahren / Bremsen
Fahrbahnbenutzung
Rückwärtsfahren & Wenden
Halten & Einparken
Für jede Ausbildungsklasse gibt es eine geregelte Anzahl von Theoriestunden. Für die Klasse B ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnis benötigt man 12 Grundunterrichte und 2 klassenspezifische.
Thema 01: Persönliche Voraussetzungen - Risikofaktor Mensch
Thema 02: Rechtliche Rahmenbedingungen
Thema 03: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Thema 04: Straßenverkehrssysteme und ihre Nutzung
Thema 05: Vorfahrt
Thema 06: Verkehrsregelungen - Bahnübergänge
Thema 07: Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
Thema 08: Andere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr
Thema 09: Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern
Thema 10: Ruhender Verkehr
Thema 11: Verhalten in bestimmten Situationen
Thema 12: Lebenslanges Lernen - Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
Thema 01: Fahrer / Beifahrer, Fahrzeug
Thema 02: Fahrtechnik und Fahrphysik
Thema 03: Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
Thema 04: Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
Thema 13: Technik
Thema 14: Fahren mit Solofahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung
Es wird empfohlen jeden Unterricht einmal zu besuchen - auf jedenfall die Themen 05, 07, 13 und 14!
Übersicht der Klassen A1 / A2 / A
Übersicht der Klassen B / BE / B96
zG = zulässiges GesamtgewichtLernhilfe
Du benötigst Hilfe beim Lernen? Du hast Fragen?
Dann kannst Du jeden Tag in die Fahrschule kommen und für deine Prüfung üben. Wir bieten dreimal die Woche (Montag, Mittwoch und Donnerstag) von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr eine Lernrunde mit Trainer an. Hier kannst Du Dich mit anderen gezielt und kostenfrei auf deine Prüfung vorbereiten.
Anmeldung in der Fahrschule
Anmeldung bei der zuständigen Führerscheinstelle (mit Passbild, Sehtest und hhf. Erste-Hilfe-Kurs)
Theoretischen Unterricht besuchen
Theoretische Prüfung bestehen
Praktische Ausbildung beginnen
Praktische Prüfung bestehen
Die Prüfung
Viele Leute haben Angst vor der praktischen Prüfung, jedoch ist diese nicht so schlimm, wie man immer erzählt bekommt. Du wurdest während deiner Ausbildung optimal auf die Prüfung vorbereitet, du musst dich also vor nichts fürchten!
Prüfer begrüßen
Ausweis vorzeigen
Fahrzeug vorbereiten (Sitz + Spiegel einstellen usw.)
Die Fahrt beginnen
Grundfahraufgaben lösen: Einparken, Wenden usw.
Führerschein in Empfang nehmen
Von-Rosen-Straße 1
66482 Zweibrücken
Montag bis Donnerstag
08:00 bis 18:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
09:30 bis 11:00 Uhr
Montag bis Donnerstag
18:30 bis 20:00 Uhr
Montag
13:30 bis 15:00 Uhr
Rondell 5 / Mainzerstr. 2
66424 Homburg
Montag bis Freitag
14:30 bis 18:30 Uhr
Montag bis Freitag
18:30 bis 20:00 Uhr
140 Stunden à 60 Minuten, inkl. 10 Stunden Fahren auf einem LKW dieser Klasse, IHK-Prüfung
140 Stunden à 60 Minuten, inkl. 10 Stunden Fahren auf einem LKW dieser Klasse, IHK-Prüfung
35 Stunden à 60 Minuten, inkl. 2,5 Stunden Fahren mit einem Fahrzeug dieser Klasse, IHK-Prüfung
35 Stunden à 60 Minuten, inkl. 2,5 Stunden Fahren auf einem LKW dieser Klasse, IHK-Prüfung
Anpassungslehrgang 35 Stunden à 60 Minuten inkl. 2,5 Stunden Fahren auf einem LKW der entsprechenden Klasse, IHK-Prüfung
35 Stunden à 60 Minuten inkl. 2,5 Stunden Fahren auf Fahrzeugen dieser Klasse, IHK-Prüfung
140 Stunden à 60 Minuten ink. 10 Stunden Fahren auf einem entsprechenden Fahrzeug, IHK-Prüfung
140 Stunden à 60 Minuten ink. 10 Stunden Fahren auf einem entsprechenden Fahrzeug, IHK-Prüfung
35 Stunden à 60 Minuten ink. 2,5 Stunden Fahren auf einem entsprechenden Fahrzeug, IHK-Prüfung
35 Stunden à 60 Minuten ink. 2,5 Stunden Fahren auf einem entsprechenden Fahrzeug, IHK-Prüfung
35 Stunden à 60 Minuten ink. 2,5 Stunden Fahren auf einem entsprechenden Fahrzeug, IHK-Prüfung
35 Stunden à 60 Minuten ink. 2,5 Stunden Fahren auf einem entsprechenden Fahrzeug, IHK-Prüfung
Klasse CE Seitenansicht
Klasse CE Seitenansicht
Klasse CE Frontansicht
Klasse B Seitenansicht
Klasse B Frontansicht
Klasse B Heckansicht
Honda CBS 500, Klasse A2 Seitenansicht
Honda CBS 500, Klasse A2 Frontansicht
Suzuki GS 500, Klasse A2 Seitenansicht
Yamaha MT125, Klasse A1 Frontansicht
Yamaha MT125, Klasse A1 Seitenansicht
Yamaha Tracer, Klasse A Frontansicht
Yamaha Tracer, Klasse A Seitenansicht
Yamaha XJ6, Klasse A Seitenansicht
Yamaha XJ6, Klasse A Frontansicht
Homburg Lernbereich
Homburg Innenansicht
"Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Fahrschüler aller Klassen auszubilden und dies auf einem hohen Ausbildungsniveau. Ziel unserer Ausbildung ist es, unseren Kunden die Befähigung zu vermitteln, sich als verantwortungsvolle und umweltbewusste Verkehrsteilnehmer zu präsentieren."
- Urban Roth, Inhaber der Fahrschule Roth Zweibrücken